19 Jan 2015

Zuschuss für Business Angels

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INVEST – Zuschuss für Business Angels und Investoren

Viele innovative Start-ups sind auf der Suche nach Business Angels, die die Neugründung mit Wagnis- bzw. Risikokapital ausstatten. Damit mehr private Investoren überzeugt werden können, mit finanziellen Mitteln ins Risiko zu gehen, können Sie als GründerIn oder junger UnternehmerIn neben guten Renditen mit dem Investitionsprogramm INVEST locken.

Das Zuschußprogramm belohnt ein Engagement mit Wagniskapital mit einem Zuschuss von 20%. Damit Ihr förderfähiges Unternehmen von außen als zuschußfähig erkannt wird, können Sie mit einem Förderfähigkeitslogo (abrufbar bei BAFA) auf Ihrer Internetseite werben und so mehr potentielle Investoren auf sich aufmerksam machen.

20% Zuschuss für Investoren

Im Mai 2013 wurde INVEST aufgelegt. Business Angels, also private Investoren, bekommen 20% ihrer Investition als Zuschuss erstattet, wenn sie sich mit Risikokapital an innovativen Start-Ups oder jungen Unternehmen beteiligen. Die Geschäftsanteile bleiben voll erhalten. Bei einem Verkauf der Anteile nach der Mindestdauer von 3 Jahren muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen scheitern sollte.

Eine Änderung der steuerlichen Betrachtung macht das Engagement noch interessanter. Seit Beginn dieses Jahres ist der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von den Ertragssteuern befreit.

Zuschussvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für Sie als Gründer oder junger Unternehmer, um in den Genuss des Zuschusses zu kommen sind folgende:

  • Ihr Unternehmen ist nicht älter als 10 Jahre
  • Sie beschäftigen weniger als 50 Mitarbeiter
  • Ihr Jahresumsatz (oder die Jahresbilanzsumme) übersteigt nicht 10 Mio €
  • Ihr Hauptsitz ist in der EU und Sie haben wenigstens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland mit einer Eintragung im deutschen Handelsregister
  • Ihr Unternehmen ist innovativ. Damit gehört es nach Definition des Handelsregister einer innovativen Branche, ist Inhaber eines Patentes oder hat an einem Forschungs- oder Innovationsprojekt teilgenommen
  • Sie sind fortlaufend wirtschaftlich aktiv bzw. nehmen die wirtschaftliche Tätigkeit spätestens nach einem Jahr auf

Ihr(e) InvestorIn sollte folgende Eigenschaften mitbringen

  • Er/sie ist eine natürliche Person mit Hauptsitz in der EU
  • Es kann sich auch um eine Beteiligungs-GmbH handeln
  • Er/sie beteiligt sich erstmals an Ihrem Unternehmen
  • Es werden neu ausgegebene Anteile erworben
  • Die Beteiligung wird mindestens für 3 Jahre gehalten
  • Er/sie ist an allen Chancen und Risiken beteiligt

Den Antrag können Sie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMWI und des BAFA.

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